Richtlinien von GOLD-/PLATIN- und DIAMOND-Meldungen
Die von den Firmen bei GOLD-/PLATIN-/DIAMOND-Auszeichnungen vergebenen Trophäen mit Datum nach dem 1. Juli 2010 sind durch das offizielle fälschungssichere Hologramm mit dem Logo des BVMI zu erkennen. Bei Detailfragen zur Echtheit einer Trophäe können Sie sich an den BVMI wenden. Ältere Trophäen tragen das Logo des Bundesverbandes Musikindustrie oder seiner Vorläuferorganisationen Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft bzw. Deutsche Landesgruppe der IFPI auf einem Messingschild. Die Korrektheit der zur Auszeichnung erforderlichen Mindestmengen wird durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer garantiert.
Für die Auszeichnung von GOLD, PLATIN und DIAMOND in den einzelnen Kategorien gelten die festgelegten Richtlinien.
Die Vergabe erfolgt bei Mehrfach-Auszeichnungen immer nach dem Muster: 1fach GOLD, 1fach PLATIN, 3fach GOLD, 2fach PLATIN, 5fach GOLD, 3fach PLATIN, etc. Es werden keine Auszeichnungen für 2fach GOLD, 4fach GOLD, etc. vergeben, da diese den erforderlichen Mindestmengen der PLATIN-Verkäufe entsprechen. Die DIAMOND-Auszeichnung wird nur an Musikprodukte und nur einmalig vergeben.