GOLD-/PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnung
Besonders verkaufsstarke und künstlerisch erfolgreiche Musikproduktionen werden in Deutschland mit GOLD/PLATIN (und seit Januar 2013 in der Rubrik für MUSIKPRODUKTE auch mit DIAMOND) ausgezeichnet. Die Auszeichnungen gelten für Künstler:innen, Komponist:innen, Songwriter und Musiker:innen. Um sie zu erhalten, müssen ihre Musikproduktionen in einer bestimmten Menge verkauft worden sein - dabei zählen alle Formate (CD, LP, DVD-Audio, SACD, Downloads, DVD-Video etc.). Bei Alben und Singles fließen außerdem Streamings in die Wertung mit ein.
Für die GOLD-, PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnungen präsentieren sich die Hologramme seit Januar 2022 im neuen Design:
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GOLD-/PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnungen
GOLD-/PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnungen dürfen nur für Veröffentlichungen von Musikprodukten mit einem Musikanteil von mindestens 50% in den Rubriken Alben und Singles vergeben werden. Die Musik muss dabei integrativer Bestandteil des Hauptproduktes sein und nicht reine Beigabe.
Die Mindestmengen sind (für alle Alben-Produkte mit Erst-VÖ ab 30. Juni 2023 und für alle Single-Produkte):
GOLD/PLATINAlbum Gold: 75.000 Einheiten Single Gold: 300.000 Einheiten Album Platin: 150.000 Einheiten Single Platin: 600.000
Einheiten DIAMOND
Die DIAMOND-Auszeichnung kann nur an Musik-Produkte mit Erst-VÖ nach dem 01. Januar 2013 vergeben werden. Die Mindestmengen sind:Alben: 750.000 Einheiten Singles: 1.500.000 Einheiten -
GOLD/PLATIN für MUSIC VIDEOS
Die MUSIC-VIDEO-Auszeichnung wird nur an Musikprodukte mit einem Musikanteil von mindestens 50% vergeben. Die Richtlinien für die GOLD/PLATIN-Meldungen für Videos gelten für Produkte mit Erst-Veröffentlichung nach dem 1. Januar 2002 in den Kategorien MUSIKPRODUKTE, KIDS und COMEDY, die Endverbrauchern über den Handel zum Kauf angeboten werden. Die Auszeichnung von GOLD und PLATIN für Videos mit einer Erst-Veröffentlichung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.
Die Mindestmengen sind:Gold 25.000 Einheiten Platin 50.000 Einheiten -
GOLD/PLATIN für JAZZ
Die Richtlinien für die JAZZ-Auszeichnung gelten für alle Single- und Longplay-Veröffentlichungen mit Jazz-Repertoire ab 1. Januar 1992. Eine JAZZ-Auszeichnung für Veröffentlichungen vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.
Die Mindestmengen sind:
Gold 10.000 Einheiten Platin 20.000 Einheiten -
GOLD/PLATIN für KIDS
Die KIDS-Auszeicnnung wird an Produkte aus dem Genre „Kinderrepertoire“ vergeben. Richtlinie ist die Kennzeichnung im PHONONET-Artikelstamm unter den Programmarten 301 (Kinder Wort), 302 (Kinder Musik), 303 (Kinder Klassik) oder 403 (Kindervideo). Die Richtlinien für die GOLD-/PLATIN-Meldungen für Videos gelten für Produkte mit Erst-Veröffentlichung nach dem 1. Januar 2002 in den Kategorien MUSIKPRODUKTE, KIDS und COMEDY, die Endverbrauchern über den Handel zum Kauf angeboten werden. Die Auszeichnung von GOLD und PLATIN für Videos mit einer Erst-Veröffentlichung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.
Die Mindestmengen für die KIDS-Auszeichnung sind (frühere Veröffentlichungen siehe hier):Gold 100.000 Einheiten Platin 200.000 Einheiten Die Mindestmengen für die KIDS-VIDEO-Auszeichnung sind:
Gold 25.000 Einheiten PLatin 50.000 Einheiten -
GOLD/PLATIN für COMEDY
Die COMEDY-Auszeichnung wird an Produkte aus dem Genre „Comedy“ vergeben, Richtlinie ist die Klassifikation eines Produktes als Comedyprodukt im PHONONET-Artikelstamm unter der Programmarten 124 (Comedy-Wort), 127 (Comedy Musik), 117 (Kabarett) und 651 (Humor, Satire, Kabarett, Comedy). Die Richtlinien für die GOLD-/PLATIN-Meldung für Videos gelten für Produkte mit Erst-Veröffentlichung nach dem 1. Januar 2002 in den Kategorien MUSIKPRODUKTE, KIDS und COMEDY, die Endverbrauchern über den Handel zum Kauf angeboten werden. Die Auszeichnung von GOLD und PLATIN für Videos mit einer Erst-Veröffentlichung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.
Die Mindestmengen für die COMEDY-Auszeichnung Audio sind (frühere Veröffentlichungen siehe hier):Gold 100.000 Einheiten Platin 200.000 Einheiten Die Mindestmengen für die COMEDY-VIDEO- Auszeichnung sind:
Gold 25.000 Einheiten Platin 50.000 Einheiten -
GOLD/PLATIN für AUDIO BOOKS
Die AUDIO-BOOKS-Auszeichnung wird an Produkte aus dem Genre „Hörbücher“ vergeben.
Die Mindestmengen für die AUDIO-BOOKS-Auszeichnung Audio sind (frühere Veröffentlichungen siehe hier):
Gold 100.000 Einheiten Platin 200.000 Einheiten -
GOLD / PLATIN für CLASSICAL
Diese Richtlinien gelten für alle Veröffentlichungen mit Klassik- und Klassik-Crossover-Repertoire ab 1. Januar 2020. Für frühere GOLD/PLATIN-Auszeichnungen für Klassik- und Klassik-Crossover-Repertoire gelten die Mindestmengen entsprechend den GOLD/PLATIN-Auszeichnungen für Musikprodukte.
Gold
30.000
Einheiten
Platin
60.000
Einheiten
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GOLD-, PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnungen in der Blockchain
Der Bundesverband Musikindustrie ermöglicht die Verleihung der offiziellen Gold-, Platin- und Diamond-Auszeichnungen auf der Blockchain. Musikunternehmen können ihre erfolgreichen Künstler:innen und Artist-Teams zusätzlich zur physischen auch mit einer digitalen NFT-Version der offiziellen BVMI-Gold-/Platin-/Diamond-Hologramme ehren. Für den Verband ist immer je 1Belegexemplar zu reservieren und über die E-Mail-Adresse award[at]musikindustrie.de dem Verband zuzusenden. Im Gegenzug verifiziert der BVMI die digitale Version nach Abgleich mit der Datenbank und erteilt die Freigabe. Fragen zur Umsetzung können ebenfalls über diese E-Mail-Adresse gestellt werden.
Weitere Informationen zur Zuordnung der Kategorien, den anzusetzenden Verleihungsgrenzen und den Additionsregeln finden Sie in den Richtlinien.
Sie Interessieren sich für Auszeichnungen aus der Vergangenheit? In unserer GOLD-/PLATIN-Datenbank finden Sie außerdem alle GOLD-/PLATIN- und DIAMOND-Auszeichnungen seit 1975 - zum einfachen Stöbern oder für fundierte Recherchen.