Der ISRC-Code
Die Musikindustrie verfügt bereits seit 1986 über den International Standard Recording Code (ISRC) – eine digitale Kennung, die die lebenslange eindeutige Identifikation von Tonaufnahmen ermöglicht und damit die Kontrolle ihrer Nutzung erleichtert. So dienen ISRCs in erster Linie der Kennzeichnung einzelner Aufnahmen und Musikvideos, erleichtern die genaue Zuordnung bei der Vergütung von Lizenzen und werden zunehmend von digitalen Händler:innen obligatorisch zur eindeutigen Titelidentifizierung eingesetzt.
Der Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) vergibt den sogenannten Codiererschlüssel, einen Bestandteil des ISRCs, an Interessierte, die damit fast unbegrenzt viele ISRCs selbstständig erstellen können (Erläuterungen zum praktischen Vorgehen siehe unten oder ausführlich im ISRC-Handbuch).
Durch die Identifikation einzelner Ton- und Musikvideoaufnahmen unterscheidet sich der ISRC von produktbezogenen Nummerierungssystemen wie GTIN-, UPC- oder Katalognummern und von veröffentlichungsbezogenen Systemen wie GRid. Jede in einem Tonstudio erstellte und auf einem Masterband fixierte oder auch nur digital veröffentlichte Aufnahme erhält einen ISRC. Mit diesem bleibt sie über ihre gesamte Lebensdauer verbunden, unabhängig von ihrer jeweiligen Verwendung – sei es als Track 1 einer Single, als Track 5 auf einem Album, als Track 10 einer Multi-Artist-Compilation oder als Datensatz bei einem Streaming-Dienst.
Weil jeder ISRC unbedingt eindeutig bleiben muss, darf ein bereits vergebener Code nie nochmals vergeben werden. Daher dürfen Aufnahmen, die von anderen Tonträgerherstellern unverändert in Lizenz übernommen werden und bereits mit einem ISRC versehen sind, auch nicht neu codiert werden. Jede einzelne Tonaufnahme erhält einen eigenen ISRC. Sollten verschiedene Mixe und Editionen einer Tonaufnahme existieren, muss für jede Aufnahme ein eigener ISRC vergeben werden. Auch die Videosingle zu einem Track erhält bei gleicher Audiospur einen eigenen ISRC.
Der ISRC gibt per se keine Auskunft über die Rechteinhaber:innenschaft, das Herstellungsjahr oder die Herkunft eines Tracks, er dient lediglich der sicheren Identifikation von Titeln über ihre gesamte Lebensdauer und sollte bei der Anmeldung und Nutzung in Datenbanken immer mit den referenziellen Metadaten Titel, Titelversion, Künstler:innen, Veröffentlichungsdatum und Spieldauer angereichert werden.
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Wie bekomme ich den ISRC?
Jede Firma, die den ISRC einsetzen will, benötigt zunächst den sogenannten Codiererschlüssel, der vom Bundesverband Musikindustrie e. V. vergeben wird. Mit dem eigenen Codiererschlüssel kann der Antragsteller anschließend bis zu 99.999 verschiedene ISRCs pro Jahr erstellen, ohne dass weitere Kosten anfallen.
In fünf Schritten zum ISRC:
1. ISRC-Antrag herunterladen
Der ISRC-Antrag steht hier zum Download bereit: ISRC-Antrag
2. ISRC-Antrag ausfüllen
Der ISRC-Antrag muss vollständig ausgefüllt werden. Zusätzlich wird eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregistereintrages benötigt.
3. ISRC-Antrag einreichen an
Der ausgefüllte Antrag wird zusammen mit der Gewerbeanmeldung oder dem Handelsregistereintrag an den BVMI gesendet, gefaxt oder als E-Mail-Anhang geschickt. Alle nötigen Kontaktdaten finden sich auf demAntragsformular.
4. Verwaltungskostenbeitrag überweisen
Die Gebühr für den ISRC beträgt einmalig 250 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Mitglieder des VUT zahlen 125 Euro (bitte dem ISRC-Antrag zusätzlich einen Mitgliedschaftsbeleg beifügen), für Mitglieder des BVMI fallen keine Kosten an. Rechnungen werden nur nachträglich ausgestellt! Die Bankverbindung finden Sie auf dem Antragsformular.
5. Zuteilung eines ISRC-Codiererschlüssels durch den BVMI
Nach Eingang der benötigten Unterlagen und des Verwaltungskostenbeitrages auf dem Konto des BVMI wird Ihnen umgehend der ISRC schriftlich und - wenn gewünscht - per Email mitgeteilt. -
Was kostet der ISRC?
Für die Vergabe des Codiererschlüssels muss ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 250 Euro inkl. Mehrwertsteuer geleistet werden. Für BVMI-Mitglieder ist die Vergabe kostenlos, Mitglieder des VUT zahlen 125 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Dafür übernimmt der Bundesverband Musikindustrie die Registrierung des Codiererschlüssels in der ISRC-Datenbank und bietet Unterstützung bei allen Fragen der weiteren Verwendung des ISRCs an.
Für die Verwendung des ISRCs bei den jeweiligen Aufnahmen fallen keine weiteren Gebühren an. -
Wie gehe ich vor, nachdem mir ein ISRC zugeteilt wurde?
- Benennen Sie eine Person, die für alle ISRC-Angelegenheiten verantwortlich ist.
- Vergeben Sie einen ISRC für jede hergestellte Aufnahme.
- Vermerken Sie ISRC-Informationen auf allen relevanten Dokumenten (Labelcopy etc.).
- Führen Sie ein Register über alle vergebenen ISRCs mit den referenziellen Metadaten Titel, Titelversion, Künstler:innen, Veröffentlichungsdatum und Spieldauer sowie – sofern vorhanden - Querverweisen (weitere Details im Handbuch ISRC).
- Teilen Sie alle vergebenen ISRCs samt Metadaten ihren Partner:innen mit, bei denen eine ordnungsgemäße Zuordnung ihres Titels wichtig ist (z.B. GVL, GEMA, Vertriebe, PHONONET, etc.).
- Benennen Sie eine Person, die für alle ISRC-Angelegenheiten verantwortlich ist.
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Wie kommt der ISRC auf den Tonträger?
Der ISRC wird bei physischen Tonträgern während des Premastering-Prozesses auf dem Master codiert. Jede gängige Mastering-Software bietet in der Regel Funktionen an, um den ISRC in den Subcode einzubauen. Mithilfe eines PQ-Editors werden die ISRCs, zusammen mit den PQ-Daten des CD-Masters, beim Disk-Mastering-Prozess in den „disc subcode“ (Q-Kanal) eingelesen. In der Regel hat eine gängige Mastering-Software Funktionen zum Einspielen des ISRC auf das Master. Für digital veröffentlichte Musikstücke gilt, dass der ISRC die Aufnahme in Form der Metadaten begleitet, hier gibt es derzeit keine Möglichkeit der technischen Integration.
Hier ist es wichtig, dass in allen Datenbanken, bei denen der Track angemeldet wird, auch der ISRC korrekt angegeben wird.
Beispiel für den ISRC
Ein ISRC setzt sich aus drei Komponenten zusammen:dem Codiererschlüssel, dem Jahresschlüssel und dem Aufnahmeschlüssel. Nur in seiner schriftlichen Form sollten dem Code auch die Buchstaben „ISRC“ voranstehen und werden die Bestandteile der Übersichtlichkeit halber durch Bindestriche voneinander getrennt. Bei dem Eintrag des ISRC in Datenbanken oder in den Subcode der digitalen Aufnahmen ist unbedingt immer nur die einfache 12stellige Darstellungsform zu wählen, ohne Bindestriche.
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Codiererschlüssel
Die Organisation, die einen ISRC zuweist, wird als „Codierer“ bezeichnet und weist den ISRC unter Verwendung des Codiererschlüssels zu. Jeder Tonträgerhersteller kann von seiner nationalen ISRC Agentur, also in Deutschland z.B. dem BVMI, einen Codiererschlüssel zugeteilt bekommen. Dieser besteht aus zwei Buchstaben (vormals Ländercode), gefolgt von drei alphanumerischen Zeichen. Dies dient der Kompatibilität mit früheren Versionen der ISRC-Norm, bei denen die beiden Buchstaben das Land der Zuteilung darstellten und die drei alphanumerischen Zeichen dem jeweiligen Codierer zugeordnet waren. Bei den neuen Zuweisungen entfällt diese Unterscheidung, und es wird ein einziger Block von fünf Zeichen zugewiesen.
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Jahresschlüssel
Der Jahresschlüssel gibt das Jahr an, in dem der ISRC für die jeweilige Aufnahme vergeben wird. Der Code besteht aus den letzten beiden Zahlen des Jahres, in dem der ISRC der Aufnahme zugeordnet wird und wird direkt vom Unternehmen vergeben, das die Codierung vornimmt.
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Aufnahmeschlüssel
Der vom Codierer zu vergebende Aufnahmeschlüssel besteht aus fünf Ziffern. Die Codierung sollte üblicherweise fortlaufend erfolgen und es ist darauf zu achten, dass dieselben Aufnahmeschlüssel innerhalb eines Kalenderjahres nicht wieder verwendet werden. Der Codierer kann andere Codierungssysteme, die aus betrieblichen Gründen sinnvoll sind, in den ISRC integrieren – vorausgesetzt, dass diese Systeme auf nummerischer Basis aufgebaut und höchstens fünfstellig sind.
In jedem Fall ist sicherzustellen, dass der Gesamt-Code zwölfstellig ist. Fehlende Stellen müssen dementsprechend mit Nullen aufgefüllt werden.