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Zur heutigen Befassung des Bundesrates mit der Umsetzung der DSM-Richtlinie:
Bundesrat teilt Sorgen vieler Rechteinhaber bei kollektivem Vergütungsansatz
Mit Blick auf seine heutige Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ hat der Bundesrat aus Sicht des Bundesverbandes Musikindustrie zum Ausdruck gebracht, dass er die Sorgen vieler Rechteinhaber an einigen Stellen teilt.
Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Konkret hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass er negative wirtschaftliche Folgen im schnelllebigen digitalen Geschäft befürchtet, die dadurch verursacht werden, dass bestimmte Ansprüche nur von Verwertungsgesellschaften ausgeübt werden dürfen. Bei aller darüber hinausgehenden Kritik an dem Gesetzentwurf ist das aus unserer Sicht ein wesentlicher Bereich, den der Gesetzgeber im Gesetzgebungsprozess noch dringend korrigieren muss. Bekanntlich haben wir die tiefgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gemeinsam mit anderen Rechteinhabern geäußert und versandt.“
Drücke weiter: „Leider hat sich im Bundesrat an anderen Stellen keine Mehrheit gefunden. Entsprechend wird beispielsweise nicht in Frage gestellt, wieso man mit dem System der mutmaßlich erlaubten Nutzungen die Beweislastgrundsätze auf den Kopf stellt. Auch die Frage, inwieweit die Regelung zu den geringfügigen Nutzungen die Rechteinhaber benachteiligt, wird so leider nicht gestellt. Immerhin hat der Bundesrat aber dazu aufgefordert, die Praxistauglichkeit des Beschwerdeverfahrens zu analysieren und das Gesetz insgesamt mit einem zeitlichen Abstand zu evaluieren.“