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Wie geht’s weiter im Urheberrecht?
Gut ein Jahr nach der Bundestagswahl und der Zusammenführung von Justiz und Verbraucherschutz in das „Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“ (BMJV) ist klar, dass man alte Zöpfe nicht einfach weiter flechten will: Wir können jedenfalls erwarten, dass zukünftige Reformen des Urheberrechts (es wird nicht die „eine“ geben) nicht mehr als „Körbe“ bezeichnet werden, wie es in der Vergangenheit getan wurde. Das ist kein inhaltlicher Durchbruch, aber zumindest eine Wendung, die versucht, überkommene Reflexe hier wie dort zu beenden – und damit schon mal ein Schritt in die richtige Richtung. Die einzelnen vom BMJV mittlerweile benannten Themen, die wir natürlich aufmerksam verfolgen und aktiv begleiten, lassen sich wie folgt umschreiben:
• „Bildung & Wissenschaft“: Im Wesentlichen geht es hier um die Frage, ob, und wenn ja, welche Schranken im Urheberrecht im Sinne der Wissenschaft erforderlich sind – eine Diskussion, die von open access über die Archivierung bis hin zum Verleih von eBooks in Bibliotheken geht.
• „Urhebervertragsrecht“: Hier stehen die Interessen der Kreativen mit Blick auf ihre vertraglichen Beziehungen im Vordergrund.
• „Kollektive Rechtewahrnehmung“: Hier geht es zum einen um die Umsetzung der europäischen Verwertungsgesellschaften-Richtlinie, aber eben auch um die effiziente Hinterlegung, was für die Branche bekanntlich gerade mit Blick auf die Privatkopievergütung sehr wichtig ist.
• „Urheberrecht im digitalen Zeitalter“: Dieses Meta-Thema, das sicher im Lichte der aktuellen europäischen Befassung gesehen werden muss, wird offenbar wissenschaftlich begleitet.
Es ist offensichtlich, dass wir von den genannten Themen als Branche unterschiedlich stark betroffen sind, aber selbstverständlich beziehen wir Position. Dies umso mehr, weil wir aus den vergangenen Jahren wissen, dass allzu oft die Themen dann doch wieder vermischt und – oft auch in Unkenntnis der wirtschaftlichen Realitäten – alte Automatismen bedient werden.
Bei allen deutschen Überlegungen ist dabei – gerade nachdem nun die Besetzung der Europäischen Kommission feststeht – zu bedenken, dass wesentliche Bereiche eine unmittelbare Anbindung an europäische Richtlinien haben. Darüber hinaus kann die generelle Frage des „Fitmachens für das Digitale Zeitalter“, also die nach einem „Update“ des Urheberrechts, in vielen Bereichen nicht rein national diskutiert, sondern muss im europäischen Kontext gedacht und verhandelt werden. Bei allem, was man bislang von der neuen Kommission gehört hat, klingt es danach, als werde dieses Thema dort eher früher als später angegangen.
Bekanntlich liegt aktuell unser Schwerpunkt vor allem auf der konkreten Ausgestaltung der Möglichkeit, seine Rechte im Netz durchzusetzen, da dieser Bereich leider nach wie vor zu kurz kommt. Momentan hat dabei die konkrete Frage der Verschärfung von Haftungsregeln für Hostprovider, die bekanntlich im Koalitionsvertrag verankert ist, besondere Priorität. Hier handelt es sich gerade nicht um eine Regelung des materiellen Urheberrechts, da dieser Bereich im Telemediengesetz ganz grundsätzlich diskutiert wird.
Sicherlich haben Sie gemerkt, dass in der politischen Diskussion, auch über die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung, stets die #Chancen betont werden und keiner den Anschein erwecken möchte, #Risiken zu erkennen – In diesem Spannungsfeld werden wir weiterhin vor allem eins tun, nämlich die (ökonomische) #Realität der Branche im politischen Diskurs aufzeigen, mit den sich ergebenden Handlungsfeldern.