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Sigrid Herrenbrück
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„Vertagt Artikel 17!"

Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie

Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hält es vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte für die beste Lösung, Artikel 17 bei der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht vorerst zurückzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt gesondert darüber zu entscheiden. Aus Sicht des Verbandes zeigt die anhaltende und vielfältige Kritik unterschiedlichster Gruppierungen am vorliegenden Ansatz des Justizministeriums, dass die Durchdringung der komplexen Gemengelage unbedingt zusätzlicher Zeit bedarf. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass übereilt Gesetze geschaffen werden, die tiefgreifend negative Auswirkungen auf die digitale Lizenzarchitektur mehrerer Branchen hätten. 

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI): „In der aktuellen Situation erscheint es unseres Erachtens ratsam, die Umsetzung von Artikel 17 auszusetzen, falls eine wortlautgetreue Umsetzung weiterhin nicht angestrebt wird. Denn neben den erheblichen (verfassungs-)rechtlichen Bedenken gegen die aktuellen Ansätze stehen zum einen die Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Umsetzung unmittelbar bevor sowie außerdem das Urteil des EuGH in der polnischen Klage gegen Artikel 17. Darüber hinaus wird in Kürze eine Entscheidung im EuGH-Verfahren gegen YouTube gefällt. All diese Ergebnisse sollte man bei den politischen Überlegungen zur Befriedung dieses Themenbereichs unmittelbar berücksichtigen, zumal sich dieser in die Diskussionen um den Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) einfügt.“