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Verschärfung der Haftung von Anonymisierungsdiensten

Cloudflare erneut zur Sperrung von rechtsverletzenden Inhalten verpflichtet

Das Oberlandesgericht Köln hat am Freitag vergangener Woche (3.11.) entschieden, dass der Anonymisierungsdienst Cloudflare als Betreiber eines Content-Delivery-Networks als Täter haftet. Cloudflare wird verpflichtet, den Zugang zu einem urheberrechtlich geschützten Musikalbum über die Domain ddl-music.to zu unterlassen. Das OLG Köln erhält damit das Urteil des Landgerichts Köln von September 2022 teilweise aufrecht.
 
Der CDN-Dienst ermöglicht Betreibern von strukturell rechtsverletzenden Webseiten eine Anonymisierung, indem die Identität von Cloudflare an die Stelle des wahren Host Providers gesetzt wird; Nutzende von Cloudflare können sich so der Rechtsverfolgung entziehen. Das Cloudflare-CDN spielt damit für die Zugänglichmachung illegaler Inhalte eine zentrale Rolle. Das Geschäftsmodell von DDL-Music ist auf die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ausgerichtet.
 
René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI: „Mit diesem Urteil setzt das OLG Köln durch die Verschärfung der Haftung als echte Täterhaftung ein weiteres Zeichen gegen die illegale Nutzung von Musikaufnahmen. In seiner wegweisenden Entscheidung hatte der BGH mit Urteil vom 2. Juni 2022 die Täterhaftung für Sharehosting Plattformen etabliert, die nun präzise weiter ausinterpretiert wurde. Erstmals hatte das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 9. Oktober 2020 eine einstweilige Verfügung gegen den Anonymisierungsdienst Cloudflare bestätigt und damit die Störerhaftung von Anonymisierungsdiensten etabliert.“