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Telemediengesetz: BVMI fordert Klarheit hinsichtlich Verantwortung und Rechtsdurchsetzung

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Telemediengesetz vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie am heutigen Montagnachmittag im Bundestag weist der Bundesverband Musikindustrie darauf hin, dass sich die Musikbranche grundsätzlich für flächendeckendes WLAN und eine möglichst gute Netzinfrastruktur ausspricht. Allerdings muss gerade auch in der digitalen Welt im Interesse Aller Klarheit hinsichtlich der Verantwortung aller Beteiligten herrschen, was auch die Rechtsdurchsetzung betrifft.

 


Dazu der BVMI-Geschäftsführer Dr. Florian Drücke, der zur Anhörung als Sachverständiger geladen war: „Der aktuelle Entwurf weist aus meiner Sicht zahlreiche Mängel auf: Zunächst ist er an vielen Stellen schlicht europarechtswidrig. Er sorgt darüber hinaus für eine weitere Verantwortungsdiffusion und stellt die Rechteinhaber erneut schlechter. Auch, indem er die Rechtsverfolgung durch das Aufbürden der Kosten faktisch unmöglich macht, eigentlich müsste das Gesetz 'Durchsetzungsverhinderungsgesetz' heißen. Die gesellschaftliche Diskussion ist inzwischen deutlich weiter, als der vorliegende Entwurf es vermuten lässt: Gerade die Debatte über hate speech zeigt doch, dass alle Teilnehmer der Digitalen Welt auch einen Teil der Verantwortung zu übernehmen haben. Nur mit einer klaren Zuweisung von Verantwortung schaffen wir eine Digitale Welt zum Wohle aller: Der Nutzer, der Märkte, der Kultur- und Kreativwirtschaft. Der vorliegende Entwurf spiegelt das nicht wider und wird zum Gegenteil führen. Insofern sollte man das Projekt lieber in der nächsten Legislaturperiode aufnehmen und dann Klarheit schaffen, im Interesse aller Beteiligten und unter Rücksicht auf die europäischen Entwicklungen.“