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Telemediengesetz

Bundesregierung soll Kreativwirtschaft auf europäischer Ebene aktiv stärken

Im Zusammenhang mit der heute vom Bundestag verabschiedeten Änderung des Telemediengesetztes (TMG), die unter anderem die Angleichung von WLAN-Betreibern an das Haftungsniveau von Access-Providern betrifft, nimmt der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) erfreut zur Kenntnis, dass das Parlament die Situation der Kreativwirtschaft wenigstens hinsichtlich des ebenfalls verabschiedeten Entschließungsantrag klar im Blick hat. So haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert, sich „auf europäischer Ebene zur Verantwortlichkeit von Intermediären und Plattformen und zur Rechtsdurchsetzung – unter anderem auch bei Urheberrechtsverletzungen – aktiv einzubringen.“ Es sollten Maßnahmen zur Austrocknung der Finanzströme von Plattformen, „die gewerbsmäßig Rechte des geistigen Eigentums verletzen“, entwickelt werden, heißt es weiter, etwa, um Werbeeinnahmen auf solchen Seiten wirksam und dauerhaft zu unterbinden.

Der Vorstandsvorsitzende des BVMI, Prof. Dieter Gorny, dazu heute in Berlin: „Besonders erfreulich ist, dass der Entschließungsantrag ausdrücklich feststellt, Urheber, Kreative und Rechteinhaber, also die Inhalteproduzenten, müssten angemessen an der Wertschöpfung im Internet beteiligt werden. Das ist gerade auch im europäischen Kontext ein zentraler Punkt, auf den nicht nur die Musikbranche seit längerem hinweist, dabei geht es insbesondere auch um den sogenannten „Value Gap“: Die weltweite Musiknutzung erreicht Rekordergebnisse, die Einnahmen aus dem digitalen Geschäft haben 2015 erstmals die aus dem physischen überholt. Verdienen tun an dieser Entwicklung aber vor allem die Plattformen, die diese Inhalte bekanntlich nicht finanzieren, sondern lediglich zugänglich machen. Künstler, Labels und Rechteinhaber können Investitionen dadurch nicht hinreichend am Markt refinanzieren, damit ist der Value Gap ein erhebliches Wachstumshemmnis für die Kreativwirtschaft. Hier brauchen wir dringend eine neue Balance. Insofern ist dieser Hinweis im Entschließungsantrag eine klare Aufforderung des Gesetzgebers an die Regierung, entsprechende Vorhaben auf europäischer Ebene aktiv zu unterstützen.“ 

BVMI-Geschäftsführer Dr. Florian Drücke: „Die Argumente zum Thema WLAN sind ausgetauscht, hierzu gibt es nichts Neues zu sagen. Bemerkenswert ist dagegen die Klarheit des Entschließungsantrags: Das Parlament bekennt sich damit deutlich zur Notwendigkeit eines robusten Rechtsrahmens und zu der Forderung, Plattformen sollten mit der illegalen Verbreitung von Inhalten in Zukunft kein Geld mehr verdienen können. Dazu zählt, dass sie keine legalen Werbeeinnahmen mehr generieren können sollen; auf deutscher Ebene ist eine entsprechende untergesetzliche Selbstregulierung bislang an kartellrechtlichen Bedenken gescheitert. Wichtig bleibt allerdings die Präzisierung mit Blick auf die „notice & take down“-Mechanik, die in unserer Zeit nur ein „notice & stay down“ – also die dauerhafte Löschung von illegal eingestellten Inhalten – bedeuten kann. Gerade auch mit Blick auf die Forderung des Bundestags, die Verfahren zur Beseitigung von Rechtsverletzungen zu beschleunigen. Generell begrüßenswert ist außerdem das Vorhaben des Gesetzgebers, künftig vermehrt auf empirische Grundlagen zu setzen, um diese stärker in den Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Unter dem Strich mutet es tatsächlich wie eine sachlichere Auseinandersetzung mit dem Rechtsraum Internet an, die uns hinsichtlich der europäischen Debatte hoffnungsvoll stimmt.“