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Sigrid Herrenbrück
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Nicht-lizenzierte Musik

Musikfirmen gehen weltweit gegen Streamripping-Websites vor, doch das Problem bleibt weiterhin bestehen.

Weltweit verstoßen 38% der Nutzerinnen und Nutzer beim Musikkonsum auf unterschiedliche Weise gegen geltendes Urheberrecht. Die dabei am häufigsten angewendete Methode (32%) ist das Streamripping, bei dem Musikstreams mitgeschnitten beziehungsweise in download-fähige Dateien konvertiert werden. Diese Form der nicht-lizenzierten Musiknutzung stellt in Deutschland in einigen Fällen eine rechtliche Grauzone dar. Vor dem Hintergrund der aktuellen EuGH-Rechtsprechung tendieren aber inzwischen auch hierzulande die Gerichte dahin, in solchen Fallkonstellationen eine Rechtsverletzung durch die entsprechenden Streamripping-Dienste zu bejahen.


Als Motiv geben Streamripper häufig die Möglichkeit der Offline-Nutzung an. Sie umgehen so die Abo-Kosten für einen Audio-Streaming-Dienst, denn bei den werbefinanzierten Angeboten der lizenzierten Anbieter lässt sich die Musik nur online hören. Musikfirmen auf der ganzen Welt gehen gegen Streamripping-Websites vor, weil sie Kreative und Partner, die so für die Nutzung ihrer Inhalte nicht vergütet werden, massiv schädigen. Davon abgesehen leidet darunter natürlich auch das Geschäftsmodell der lizenzierten Streaming-Anbieter und damit das gesamte Ökosystem der Musikindustrie. 


Das gilt auch für das Herunterladen von Musik durch Cyberlockers oder via P2P, beides zusammen rangiert mit 23% auf Platz 2 der nicht-lizenzierten Nutzungsformen. Immerhin 17% der Nutzerinnen und Nutzer suchen außerdem gezielt nach illegalen Angeboten über Internet-Suchmaschinen.

 

<link http: www.musikindustrie.de fileadmin bvmi upload ifpi_music_consumer_insight_report_deutsch.pdf external-link-new-window external link in new>Zum vollständigen Music Consumer Insight Report (Deutsche Version)