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Sigrid Herrenbrück
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KI und Musikindustrie: Was ist urheberrechtlich erlaubt?
Florian Drücke im Gespräch mit dem Deutschlandfunk
Im Kontext des ersten KI-Urheberrechtsprozesses in Deutschland rund um den gemeinnützigen Verein LAION e.V. hat Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI, mit Falk R. Steiner vom Deutschlandfunk gesprochen: Was genau dürfen die KI-Betreiber auswerten beim Text und Data Mining und wo sind die gesetzlichen Schranken?
Der Beitrag kann hier in voller Länge angehört werden.