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Sigrid Herrenbrück
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KI-Regulierung in einer neuen Welt

Die europäische Verordnung über künstliche Intelligenz (auch: AI-Act), die 2024 als erste umfassende KI-Regulierung weltweit in Kraft trat, soll(te) zu einem globalen Standard werden – vergleichbar mit der EU-Datenschutzverordnung (= DSGVO, engl. GDPR) aus 2018. Beide Verordnungen bargen und bergen Risiken und Chancen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Diese hat sich von der einen wie von der anderen viel versprochen – vom AI-Act beispielsweise den Schutz geistigen Eigentums beim Verwenden menschlicher kreativer Schöpfung beim Training von KI-Modellen. Die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte zeigt, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere die Musikindustrie, immer dann erfolgreich war, wenn sie die von ihr geschaffenen Inhalte vor dem Hintergrund eines robusten Rechtsrahmens lizenzieren konnte. Während technische Unternehmen die Notwendigkeit der Inhaltslizenzierung oft als Ärgernis oder Entwicklungshemmnis für ihre eigenen Geschäftsmodelle betrachten, hat die Kultur- und Kreativwirtschaft neue technische Entwicklungen grundsätzlich stets als Werkzeug und Beschleuniger begriffen.

 

Vor dem Hintergrund einer neuen globalen Ordnung stellt sich die Frage, inwieweit die neue Realität den Erwartungen insbesondere der Kultur- und Kreativwirtschaft tatsächlich standhalten kann. Denn es ist noch unklar, inwieweit sich beispielsweise in den USA ein Primat der Technik etablieren wird. Erfreulicherweise werden aktuelle Rechtsverfahren zwar gegen KI-Modell-Entwickler und zugunsten der Rechteinhaber entschieden (zuletzt: Thomson Reuters). Für den Werterhalt von kreativer Leistung werden Verteidigung und Schutz geistigen Eigentums aber eine dauerhafte Aufgabe sein.