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Sigrid Herrenbrück
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Keine Privatkopieausnahme für Online-Videorekorder. BVMI begrüßt EuGH-Urteil

 

Der BVMI begrüßt die Entscheidung des EuGH, nach der sich Betreiber von Online-Videorekordern nicht auf die Privatkopieausnahme berufen können. Das Urteil (Az.: C-265/16) wird auch Auswirkungen auf das sogenannte Streamripping haben, die weltweit derzeit häufigste Form von Urheberrechtsverletzungen im Internet. Es erscheint äußerst fraglich, ob nach dieser Entscheidung vergleichbare Dienste europarechtlich noch zulässig sind. Konkret dürfen dem EuGH zufolge kommerzielle Anbieter TV-Sendungen für Kunden nur mit Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers aufzeichnen und weiterverbreiten. Anbieter von Online-Videorekordern können sich daher nicht auf die Privatkopieausnahme berufen, weil eine solche Dienstleistung gegen geltendes Urheberrecht verstößt. Dies ist eine wichtige Entscheidung zugunsten der Rechteinhaber. Mitschneidedienste hatten sich in der Vergangenheit immer wieder auf die Privatkopieausnahme berufen. Erste nationale Gerichte (LG HH – Az. 310 O 379/14; LG München Az. 37 O 1939/16 – YouTV) hatten bereits in Einzelfällen eine solche Privilegierung verneint. Der EuGH schafft mit seinem Urteil nun weitere Eindeutigkeit auf diesem Feld.

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI: „Es ist erfreulich, dass der EuGH hier für zunehmende Klarheit im digitalen Lizenzgeschäft sorgt und damit ein Signal an viele Dienste sendet, die sich in einem Graubereich einrichten wollten. Scharf konturierte Exklusivrechte führen zu Eindeutigkeit bei Geschäftsfeldern, machen Investitionen auf allen Seiten planbarer und reduzieren die Möglichkeit des Freeriding unter dem Deckmantel juristischer Unklarheiten. Es ist höchste Zeit, sich der digitalen Realität zu stellen und vor allem im europäischen digitalen Binnenmarkt für noch mehr Klarheit zu sorgen. Nur so werden Kreative und ihre Partner in Zukunft auch am Markt angemessen am Erfolg der Verbreitung ihrer Inhalte partizipieren. Die aktuelle Priorität ist aus Branchensicht das Schließen des Value Gap, hier hat die Kommission sehr gute Vorschläge unterbreitet und wir fordern das Europäische Parlament, aber auch die Bundesregierung auf, diese zu unterstützen.“