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Sigrid Herrenbrück
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Heißer Herbst


Wir hatten im letzten Newsletter schon geahnt, dass es einen heißen Herbst geben wird, nun sind wir mittendrin! Die Umsetzung der Verwertungsgesellschaftenrichtlinie im Rahmen des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG), die Reform des Urhebervertragsrechts und, last but not least, einige Konsultationen auf europäischer Ebene, all das wird uns in den kommenden Wochen und Monaten weiter intensiv beschäftigen. 

 

Stand VGG: Zum vorliegenden <link http: www.bmjv.de shareddocs downloads de pdfs gesetze _blank external-link-new-window external link in new>Gesetzentwurf haben wir im August Stellung genommen – und mit uns zahlreiche weitere Verbände und Organisationen. Schon der Titel des Gesetzes zeigt, wie ambitioniert das BMJV sich dieses Themas angenommen hat: Letztlich handelt es sich nicht um eine Reform des bestehenden, sondern vielmehr um eine Neugestaltung des die Verwertungsgesellschaften betreffenden Rechts. Das erklärt auch, warum dieses Thema für eine ganze Reihe von Marktakteuren sehr wichtig ist. Für uns als Gesellschafter der GVL ist klar, dass wir diese Interessen in den Dialog mit dem Gesetzgeber einbringen werden. Es geht aber auch darum, neue Akzente zugunsten der Rechteinhaber zu setzen, wie zum Beispiel durch die Einführung einer Hinterlegung im Bereich der Vergütungsansprüche. Daneben ist auch die Beschleunigung der Verfahren für uns ein wichtiger Punkt. Für die Umsetzung in nationales Recht hat der Gesetzgeber Zeit bis zum 10. April 2016. Momentan werden die verschiedenen Stellungnahmen vom BMJV ausgewertet und danach wird es wohl in medias res gehen. 

 

Auch zur Reform des Urhebervertragsrechts gibt es nun seit Kurzem den bereits erwarteten Entwurf, der sich gerade in der Abstimmung zwischen den Ministerien befindet. So klar in Anbetracht des <link http: www.musikindustrie.de aktuell_einzel news standpunkt external-link-new-window external link in new>Koalitionsvertrages war, dass sich die Bundesregierung des Themas annehmen wird, so überraschend ist dann doch, dass wir nun einen Vorschlag sehen, der wesentliche Funktionsweisen der Kultur- und Kreativwirtschaft unbeachtet lässt. Wir hoffen, dass die Bunderegierung sich mit den verschiedenen Positionen ausführlich auseinandersetzt, bevor der entsprechende Referentenentwurf öffentlich diskutiert wird. Der aktuell vorliegende Text will den Künstlern beispielsweise einen Rechterückruf nach fünf Jahren einräumen für den Fall, dass sich ein anderer Partner findet, der eine höhere Lizenzbeteiligung zahlt. Auf dieser Basis ist eine versachlichte Auseinandersetzung mit der überall angekündigten Neujustierung der Interessen der Kreativen, der „Verwerter“ und der Nutzer nicht wirklich möglich.

 

Auf europäischer Ebene wird erwartet, dass EU-Kommissar Oettinger seinen Reformvorschlag zum Urheberrecht im Dezember vorlegt. Gerade hier gibt es mit einer Novellierung die große Chance, auf übergeordneter Ebene die Partizipation an der Wertschöpfung neu zu justieren. Kurz gesagt: Es gibt die Chance sicherzustellen, dass  künftig nicht mehr vor allem Plattformbetreiber an den Inhalten der Kreativen und ihrer Partner verdienen, weil sie sich unter Berufung auf Haftungsprivilegierungen deren angemesser Entlohnung entziehen können. In dem Regulierungskontext des „Digital Single Market“ wird dieses Woche die Konsultation zur Rolle der Plattformen veröffentlicht, ebenfalls ein Unterfangen, das wir mit großem Interesse verfolgen und aktiv begleiten. Die Rolle der Plattformen neu zu justieren, ist dabei eine Aufgabe, die letztlich weit über das Urheberrecht hinausgeht, man denke nur an aktuelle Debatte zu „hatespeech“ auf Facebook oder twitter. 

 

Wie Sie wissen, stehen wir aber nicht nur anlässlich von Gesetzesentwürfen für die Rechte der Tonträgerhersteller ein, sondern auch oft genug vor Gerichten, in Verfahren, in die wir uns aktiv einbringen. Zum Beispiel, wenn es um den Schutz von Aufnahmen geht: Der berühmt-berüchtigte Sampling-Fall „Metall auf Metall“ etwa wird vor dem Bundesverfassungsgericht diskutiert. Eine Verfassungsbeschwerde soll den Schutzbereich des Tonträgerherstellerrechts weiter einschränken, der BVMI vertritt die Auffassung, dass bereits kleinste Tonfetzen schutzfähig sind und eine Einschränkung der Herstellerrechte unzulässig ist. 

 

Zur Frage der Haftung von Providern befinden wir uns derzeit vor dem Bundesgerichtshof im Streit mit einem großen Internet-Service Anbieter ("ISP"). Hier ist die Frage zu klären, inwieweit ISPs sich darauf berufen können sollen, lediglich Daten neutral durchzuleiten, oder ob sie auch unter bestimmten Voraussetzungen für illegal zugängliche Inhalte haften.

 

Uns ist wichtig, dass all diese Diskussionen, wo immer möglich, auf Basis von Informationen zu den ökonomischen Realitäten der Musikindustrie bzw. der Kultur- und Kreativwirtschaft geführt werden. Denn gerade in der emotionalen Debatte über die Musikbranche und das Urheberrecht ist es zielführend, die ökonomische Wirkweise der verschiedenen Player konkret beziffern zu können. Auch aus diesem Grund haben wir uns gemeinsam mit acht anderen Verbänden aktiv an der Studie „Musikwirtschaft in Deutschland“ beteiligt, mit der jetzt erstmals fundierte Zahlen zum musikwirtschaftlichen Gesamtmarkt vorliegen, von der Recording Industry über die Veranstaltungswirtschaft bis zu Musikinstrumenten und Musikunterricht. Inklusive der Ausstrahlungseffekte auf anderen Branchen wie die Unterhaltungselektronik oder die Tourismusbranche. Die Ergebnisse – zum Beispiel elf Milliarden Euro Umsatz im Jahr, eine Bruttowertschöpfung von 3,9 Prozent und 127.000 Erwerbstätige – werden heute Nachmittag beim Musikdialog in Hamburg vorgestellt und besprochen. Diese Zahlen zeigen: Die Musikwirtschaft ist mehr als die Summe ihrer einzelnen Teile! <link http: www.musikindustrie.de aktuell_einzel news musikwirtschaftsstudie-in-hamburg-vorgestellt-musikwirtschaft-ist-erheblicher-wirtschaftsfaktor external-link-new-window external link in new>Damit geben sie uns als Branche gegenüber der Politik weitere überzeugende Argumente an die Hand.