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Sigrid Herrenbrück
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Großer Schlag gegen physische Piraterie

Der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist in Zusammenarbeit mit dem LKA Baden-Württemberg der seit Jahrzehnten europaweit größte Schlag gegen physische Piraterie gelungen. Ausgangspunkt der Aktion waren Vorermittlungen der vom Bundesverband Musikindustrie beauftragten proMedia GmbH. In den vergangenen Monaten hat die Polizei unter hohem zeitlichen und personellen Einsatz insgesamt vier Lager eines Einzeltäters durchsucht, in denen zusammengenommen mindestens 1,5 bis 2 Millionen Tonträger sowie etliche für die Herstellung von Musikproduktionen notwendige Gerätschaften sichergestellt wurden. Daraufhin fanden national wie international mehrere Anschlussdurchsuchungen von Presswerken statt, in denen der Beschuldigte die illegale Ware fertigen ließ. Es zeigte sich, dass er als Auftraggeber professionell aufgemachter, illegaler Ware europaweit agierte. Die Tonträger wurden sowohl in Ladengeschäften als auch über das Internet gehandelt, ohne dass Lizenzen an Künstler und ihre Partner gezahlt wurden. Unter den gefälschten Tonträgern fanden sich Produkte von den Rolling Stones, Neil Young, Black Sabbath, Lady Gaga, den Beatles, Kiss, Joe Cocker, Rammstein, David Bowie, Pearl Jam, Depeche Mode, AC/DC, Bruce Springsteen und anderen. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Nach mehr als einjähriger Ermittlungsarbeit wurde der Sachverhalt Ende Oktober 2015 durch die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch im Namen der Rechteinhaber bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Anzeige gebracht. Eine Durchsuchung des ersten ermittelten Lagers fand bereits im Januar 2016 statt, dabei wurden ca. 800.000 illegale Tonträger beschlagnahmt.

BVMI-Geschäftsführer Dr. Florian Drücke: „Die erfreulich große Vielfalt im legalen Musikangebot von Vinyl bis zum Streaming entspricht leider auch dem Spektrum der Rechtsverletzungen zu Lasten der Künstler und ihrer Partner. Da der physische Markt in Deutschland immer noch rund 60% ausmacht, bleibt es uns auch in Zeiten, in denen wir eine deutliche Ver¬schiebung hin zur digitalen Nutzung sehen, enorm wichtig, auch dort die Rechte unserer Mitglieder zu schützen und physische Rechtsverletzungen einzudämmen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass Fälschungen oft auch über das Internet bezogen werden und letztlich der zahlende Musiknutzer getäuscht wird. Der vorliegende Fall zeigt zudem, dass sich hinter vermeintlichen Einzeltätern auch in der analogen Welt nicht selten professionelle Strukturen verbergen, was eine langjährige Ermittlung notwendig machte, um die Hintergründe und Zusammenhänge aufzudecken. All dies kann nur mit hochprofessionellen Strukturen auf Ermittler¬seite und einer kompetenten Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten gelingen.“