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Florian Drücke zum Filesharing-Urteil des BGH

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 30. März 2017 die Rechte der Rechteinhaber gestärkt und Unklarheiten in Bezug auf die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast ausgeräumt.

Dazu BVMI-Geschäftsführer Dr. Florian Drücke: „Dieses Verfahren zeigt doch vor allem wieder eins, nämlich wie wichtig es ist, die Verantwortung im Internet zu klären. Für jeden, der - online wie offline - gegen eine Rechtsverletzung vorgehen will, ist es ein unhaltbarer Zustand, wenn die Durchsetzung des Rechts leer läuft. Es ist vor diesem Hintergrund umso wichtiger, dass der Bundesgerichtshof mit seiner heutigen Entscheidung zumindest ein wenig mehr Klarheit zugunsten der Rechteinhaber geschaffen hat. Die aktuellen Gesetzesentwürfe rund um W-LAN und hatespeech lassen leider befürchten, dass es in Zukunft noch mehr solcher rechtlicher Unklarheiten geben wird. Es ist an der Zeit, die Rechtsdurchsetzung im Netz endlich ganzheitlich zu denken, auch und gerade, um hier in solchen Fällen Klarheit zu haben – im Interesse aller.“

<link http: juris.bundesgerichtshof.de cgi-bin rechtsprechung external-link-new-window external link in new>Hier finden Sie die Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofs zum Filesharing über einen Familienanschluss