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EU-Kommission will Klarheit bei Lizenzpflicht von Online-Plattformen
BVMI begrüßt Entwurf der Richtlinie für den Europäischen Binnenmarkt
Die EU-Kommission hat heute in Strasbourg den lang erwarteten Entwurf zur Harmonisierung des europäischen Urheberrechts im Rahmen der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt vorgestellt. Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) begrüßt, dass darin der sogenannte „Value Gap“ (siehe unten) aufgegriffen und eine Richtlinie vorgeschlagen wird, die unter anderem die Lizenzpflicht von Online-Plattformen wie YouTube klären soll.
Prof. Dieter Gorny, der Vorstandsvorsitzende des BVMI: „Dieser Entwurf ist ein wichtiger Schritt der Europäischen Kommission, um die kreative Ökonomie im europäischen digitalen Binnenmarkt prosperierend zu entwickeln. Die Kommission schafft damit die unabdingbare Voraussetzung für ein level playing field mit Blick auf die Geschäftsbeziehungen zwischen den Plattformen und unseren Mitgliedern. Die Musikindustrie hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder dafür eingesetzt, und es ist erfreulich zu sehen, dass die Kommission der großen kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Kreativwirtschaft für Europa mit dem heute vorgestellten Entwurf nun Rechnung trägt.“
BVMI-Geschäftsführer Dr. Florian Drücke: „Gerade weil die Musikindustrie eine Branche mit sehr hohem Digitalisierungsgrad ist, sind die im digitalen Raum bestehenden Rahmen- und Handelsbedingungen für uns von essentieller Bedeutung und ist das Thema Rechtssicherheit im Interesse aller. Aktuelle Studien zeigen, dass YouTube von 82 Prozent der Nutzer aufgesucht wird, um Musik zu hören. Damit steht der Dienst in direktem Wettbewerb mit Audio-Streaminganbietern wie Apple Music, Deezer, Napster oder Spotify und sollte sich deshalb auch der Lizenzierungspflicht nicht entziehen können.“
Der Value Gap – sinngemäß Wertschöpfungslücke – ist das derzeit zentrale Thema der Musikindustrie in Europa und weltweit. Er beschreibt das Ungleichgewicht zwischen der zunehmenden Online-Musiknutzung und der nur geringen Beteiligung der Rechteinhaber an den damit von den Online-Plattformen erzielten Erlösen. Die Ursache hierfür: User Uploaded Content-Plattformen wie YouTube können sich immer noch auf die 16 Jahre alte „Safe Harbor“-Bestimmung aus der Frühzeit des Internet berufen, die neuen technologie-getriebenen Geschäftsmodellen den Start erleichtern sollte: „Neutrale“ Host-Provider sollen von Haftungsrisiken freigestellt werden. Doch im Jahr 2016 sind Plattformen wie YouTube längst nicht mehr „neutral“ – vielmehr sortieren und kuratieren sie die Inhalte und schalten Werbung. YouTube ist inzwischen die größte On-Demand-Musikstreaming-Plattform der Welt. Insofern ist nicht mehr nachvollziehbar, weshalb der Dienst, anders als Spotify, Deezer & Co noch immer keine Lizenzen zahlt, sondern nur eine geringe Beteiligung an den Werbeeinnahmen.