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Sigrid Herrenbrück
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Die Urheberrechtsdebatte nimmt Fahrt auf!


Heute geht die letzte Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause zu Ende, damit wird in Berlin vorerst etwas Ruhe einkehren. Auf europäischer Ebene steht nächste Woche am 9. Juli aber noch ein wichtiger Termin an: die Plenarabstimmung über den Urheberrechtsbericht von Julia Reda, der am 16. Juni im Rechtsausschuss beschlossen wurde.   

Das ist dann der – wenn auch nicht legislativ bindende – Auftakt für die konkrete Reform des europäischen Urheberrechts, der Legislativentwurf von EU-Kommissar Günther Oettinger ist für Ende 2015 angekündigt. Das Vorhaben soll  „die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen (…) verringern und den Nutzern EU-weit einen umfassenderen Online-Zugang zu geschützten Werken (…) ermöglichen. Auf diese Weise soll der Zugang der Menschen zu kulturellen Inhalten über das Internet verbessert und somit auch die kulturelle Vielfalt gefördert werden. Zugleich eröffnen sich dadurch neue Chancen für Urheber und Anbieter von Inhalten.“

Aber auch in Deutschland geht es längst voran: Seit zwei Wochen liegt der Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Verwertungsgesellschaften-Richtlinie vor, mit dem der Rechtsrahmen zur Regulierung der Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften nach den Vorgaben der EU-Richtlinie harmonisiert werden soll. Auch das Verfahren zur Ermittlung der Vergütung für Geräte und Speichermedien  soll dabei schneller und effizienter ausgestaltet werden. Für uns steht ferner das Thema der „Hinterlegung“ im Mittelpunkt sowie – nicht nur als Gesellschafter der GVL, sondern auch als Gesamtvertragspartner der GEMA – die geplante vollkommene Neugestaltung des Rechtsrahmens. Darüber hinaus begleiten wir mit großem Interesse die weiteren Entwicklungen beim „Urhebervertragsrecht“, bei dem die vertraglichen Beziehungen der Kreativen im Mittelpunkt stehen, auch hier wird zeitnah ein Entwurf erwartet.

Neben all dem hört man, dass das BMJV wohl noch in der Sommerpause ein generelles Gutachten zur „Zukunft des Urheberrechts“ erhalten soll. Es wird spannend sein zu sehen, ob und wie sich dieses Gutachten in die konkret benannten deutschen Vorhaben einfügt – und, wie sich dann die deutsche Debatte mit der europäischen verzahnt. Beides hat großes Potenzial für eine heiße Urheberrechtsdebatte im Herbst, die nicht an Ländergrenzen haltmachen wird.

Dabei bleibt auch abzuwarten, wann es im Bereich  „Bildung & Wissenschaft“ weitergeht: mit der Frage, ob Schranken im Urheberrecht im Sinne der Wissenschaft erforderlich sind, und wenn ja, welche, Stichwort: open Access oder auch eBook-Verleih.

Wichtig bei allem, was die Anpassung der rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen betrifft, ist aber, dass nicht die Seiten der Urheber und Rechteinhaber gegeneinander und am besten auch noch gegen die Verbraucher, die Nutzer ausgespielt werden dürfen. Die jüngste Diskussion um das Streaming zeigt doch, wie komplex die verschiedenen Beziehungen hier sind und dass der Ruf nach Transparenz und das vorschnelle Urteilen über diesen für viele noch neuen Vertriebsweg allzu oft in die Irre führen. Und gerade hier, wo die Branche die Digitalisierung umarmt und mit viel Energie daran arbeitet, den Kuchen insgesamt nach all den Jahren der Marktverkleinerung wieder zu vergrößern, werden nun an vielen Stellen vor allem die Risiken heraufbeschworen – auch wenn eine kritische Begleitung von neuen Vertriebs- und Erlösmöglichkeiten grundsätzlich immer und deshalb auch hier angebracht ist. Der erste vorsichtige Blick auf den Halbjahrestrend zeigt aber in jedem Fall, dass sich das Streaming auch in den ersten Monaten 2015 sehr dynamisch entwickelt.  

Insgesamt bleibt festzuhalten: Wir werden uns weiterhin für die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realitäten unserer Branche stark machen - im Übrigen nicht  erst im Herbst, sondern auch den Sommer über!