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BVMI zur Aufhebung der Störerhaftung
Entscheidung bedeutet ein Risiko für Kreative und ihre Partner, aber auch für die Nutzer
Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Störerhaftung bei öffentlichen WLAN-Netzen ist aus Sicht des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) problematisch für die Musikindustrie wie für die Kreativwirtschaft insgesamt. Der BVMI setzt sich seit Jahren zusammen mit zahlreichen weiteren Verbänden anderer Kreativbranchen intensiv für klare Verantwortlichkeiten im digitalen Raum ein.
Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des BVMI: „Die Entscheidung kommt nicht überraschend, das allerdings ändert nichts an den Risiken, die sie für die Kreativwirtschaft birgt, und auf die wir seit geraumer Zeit hinweisen. Es ist schon eine merkwürdige Situation, dass ausgerechnet die Musikindustrie, die mit erfolgreichen Geschäftsmodellen im digitalen Raum natürlich erheblich von den Chancen der Online-Nutzung profitiert, immer wieder mahnend den Finger heben und erklären muss, was doch eine Binse ist: Es gibt auch Risiken. Und: Wo es für die Kreativen und ihre Partner keine verlässliche Möglichkeit der Durchsetzung ihrer Rechte gibt, ist illegaler Nutzung Tür und Tor geöffnet.“ Dass neben gewerblichen nun sogar auch private Anbieter das sogenannte Providerprivileg genießen sollen, verschärfe die Situation zusätzlich.
Auch auf europäischer Ebene sehen die Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts zu offenem WLAN vom März 2016 zwar eine weitgehende Freistellung von Verantwortung im Netz vor, was der BVMI ebenfalls bereits kritisiert hat. Allerdings weist der EuGH-Anwalt darauf hin, dass Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ‚fair und gerecht‘ sowie ‚wirksam, verhältnismäßig und abschreckend‘ sein müssten. Das Urteil des EuGH hierzu steht noch aus. Drücke: „Es ist nicht nachvollziehbar, wieso die Bundesregierung diese Entscheidung nicht wenigstens abwartet.“
Im Übrigen bedeuteten offene Netze ohne Registrierungsvorrichtungen auch für Verbraucher erhebliche Risiken. „Viele Nutzer werden sich künftig nicht mehr damit beschäftigen, über welchen Hotspot sie gerade im Netz sind. Ein potentieller Angreifer kann sich hier ohne weiteres mit einem eigenen Hotspot unter vermeintlich vertrauenswürdigem Namen wie beispielsweise Vodafone Hotspot unter die Anbieter mischen. Anschließend kann er den gesamten Datenverkehr, der über seinen Router läuft, auslesen und aufzeichnen, einschließlich Login-Informationen und Kreditkartendaten. Auch könnte der Nutzer über einen manipulierten Router (Fake DNS) automatisch zu gefälschten Seiten umgeleitet werden.“
Weitaus weniger Augenmerk liege derzeit in Deutschland auf der zweiten Seite der Medaille in der Diskussion über die TMG-Reform, auf der Hostproviderhaftung, so Drücke weiter. „Der EuGH wird mit seinem Urteil auf europäischer Ebene hier für die dringend benötigte Klarstellung sorgen, die auf nationaler Ebene fehlt. Im Sinne einer stärkeren Verzahnung beider Ebenen wäre eine Synchronisierung von Prozessen und Entscheidungen im Sinne klarer Rechtsverhältnisse für alle Beteiligen wünschenswert und sicherlich sinnvoll.“