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BVMI-Panel zur Urheberrechtsrichtlinie beim Reeperbahn Festival
Houareau: „Der Musikindustrie geht es nicht darum, Inhalte zu blockieren. Es geht um Monetarisierung“
In einer Diskussionsrunde zur Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie im Rahmen der Reeperbahn Festival-Konferenz hat René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim Bundesverband Musikindustrie (BVMI), kritisiert, dass der Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf den Kopf stellt, was von der Richtlinie gewollt ist: einen Ausgleich zwischen Verbrauchern, Plattformen und Rechteinhabern. Stattdessen würden durch neue Schranken unter anderem die Künstler als Rechteinhaber in ihren Rechten eingeschränkt. „Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage“, so Houareau. „Die Richtlinie ist das Ergebnis eines umfangreichen demokratischen Prozesses auf europäischer Ebene, in dem viele der Konzepte, die im Diskussionsentwurf des BMJV wieder auftauchen, ausführlich diskutiert und abgewählt worden sind. Jetzt muss das Ergebnis, die Richtlinie, umgesetzt werden.“ Unter der Moderation von Corinna Budras, Wirtschaftsredakteurin bei der FAZ, diskutierten neben René Houareau Götz von Einem, Vorstandsmitglied des Deutschen Musikverleger-Verbandes (DMV), Martin Madej, Team Digitales, Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und Matthias Schmid, Referatsleiter Urheberrecht und Verlagsrecht, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Das Panel ist hier in voller Länge zu sehen.
Das Gespräch war vor Kurzem in Berlin für den Konferenz-Stream aufgezeichnet worden; der gestern vom BMJV veröffentliche Referentenentwurf konnte insofern noch nicht thematisiert werden, jedoch bleiben die in der Runde geäußerten Kritikpunkte des BVMI auch mit Blick auf den Referentenentwurf bestehen.
Für den BVMI ist vor allem die Skepsis vieler Verbraucher gegenüber Richtlinie nicht nachvollziehbar: „Zum einen kann alles, was bisher genutzt wurde, etwa auf Youtube, nach wie vor genutzt werden, denn diese Art der Nutzung soll doch auch nach unserem Dafürhalten weiterhin stattfinden“, so René Houareau. „Zum anderen erhalten Verbraucher durch die Richtlinie zusätzliche Rechtssicherheit, die es vorher nicht gab, denn nach den in der Richtlinie festgeschriebenen Übereinkünften haften nicht mehr sie, sondern die Plattformen.“
Auch die Sorge des „Overblocking“ entbehre einer Grundlage. „Es ist im Musikbereich längst alles auf den Plattformen da, es ist längst jede Nutzung (duldungs)lizensiert worden. Es geht jetzt darum, und das ist der Hauptpunkt der Richtlinie, dass die Plattformen endlich fair vergüten für das, was sie da alles nutzen und an massiver Wertschöpfung generieren. Der Musikindustrie ging es zu keinem Zeitpunkt darum, Inhalte zu blocken. Es geht schlicht um Monetarisierung.“