KONTAKT

Sigrid Herrenbrück
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
+49.30.59 00 38-44

Außerordentliche Mitgliederversammlung des BVMI:

Erfreuliche Nachrichten von EU-Kommission und EuGH heute auch Thema

Die Versammlung der außerordentlichen Mitglieder des Bundesverband Musikindustrie (BVMI) am heutigen Donnerstag in Berlin findet in einer Woche mit zwei durchaus erfreulichen Nachrichten für die Branche statt: Heute morgen hat der EuGH entschieden, dass einem WLAN-Betreiber im Falle von Urheberrechtsverletzungen, die über sein WiFi-Netz begangen werden, durchaus aufgegeben werden kann, sein Netz durch ein Passwort zu schützen, um weiteren Rechtsverletzungen  vorzubeugen. Und am gestrigen Mittwoch hat die EU-Kommission den lang erwarteten Entwurf zur Harmonisierung des europäischen Urheberrechts vorgestellt, der Klarheit bei der Lizenzpflicht von Online-Plattformen wie YouTube vorsieht.    

Der Vorstandsvorsitzende des BVMI, Prof. Dieter Gorny: „Von den entscheidenden  europäischen Stellen kommen diese Tage erfreuliche Signale in Richtung der Interessen der Kreativwirtschaft. Kommissionspräsident Juncker hat in seiner Rede zur Lage der EU  gestern sehr deutlich gemacht, dass die Erstellung von kreativen Inhalten kein Hobby, sondern ein Beruf sei. Das klingt für viele so selbstverständlich, ist aber in der Debatte durchaus wichtig. Und die Kommission hat in ihrem Entwurf für ein europäisches Urheberrecht den „Value Gap“ klar adressiert. Das zeigt, dass unsere Punkte in Brüssel inzwischen gut verstanden werden und lässt mit Blick auf die weitere Ausgestaltung des Digital Single Market hoffen.“
 
Konrad von Löhneysen, Sprecher der außerordentlichen Mitglieder des BVMI und Geschäftsführer der Embassy of Music: „Das Thema Value Gap ist sicherlich aktuell das heißeste Thema für uns, und zwar für große wie kleine Labels, die hier die gleichen Interessen haben. Hier gilt es nun auch weiterhin am Ball zu bleiben."
 
Anlässlich der aktuellen Entscheidung des EuGH zur Haftung von Betreibern öffentlicher WLAN-Netze sagte BVMI-Geschäftsführer Dr. Florian Drücke: „Gerade, weil die Branche die Digitalisierung längst erfolgreich umarmt hat - aktuell ist das Musikstreaming sehr erfolgreich -, weisen wir auch auf die Schattenseiten der Digitalisierung hin. Und dazu gehören zweifelsohne die Rechtsverletzungen. Offenes WLAN ist keinesfalls per se schlecht, trotzdem ist es richtig und wichtig, dass der EuGH in seiner heutigen Entscheidung klargestellt hat, dass auch der Betreiber eines WLANS Verantwortung übernehmen und zur Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen gegebenenfalls einen Passwortschutz einführen muss.“