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Auftraggeber illegaler Tonträger zu mehreren Jahren Haft verurteilt
BVMI begrüßt Urteil wegen Urheberrechtsverletzung
Die große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat den 61-Jährigen Angeklagten in der vergangenen Woche wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Haftstrafe von 5 ½ Jahren verurteilt. Sämtliche der ca. 1,4 Millionen sichergestellten Tonträger (CDs, DVDs und Vinylschallplatten) werden vernichtet. Der seitens der Ermittlungsbehörden nachgewiesene Erlös von mehr als € 305.000,00, die der Angeklagte von 2012 bis 2016 durch seine illegale Geschäftstätigkeit erzielte, wird eingezogen.
Der Angeklagte erstellte die Masterkopien und das Artwork selbst. Nachfolgend gab er die illegale Ware in Presswerken in Deutschland und Polen in Auftrag und verbreitete diese dann europaweit. Er bediente sich dabei eines über lange Jahre gewachsenen Vertriebsnetzwerkes von Zwischenhändlern, die die Piraterieprodukte ihrerseits sowohl über Ladengeschäfte als auch über das Internet zum Verkauf anboten. Die umfangreiche Beweisaufnahme hat noch einmal bestätigt, dass der Angeklagte über keinerlei Lizenzen der Rechteinhaber verfügte und sein illegales Geschäft über Jahre gänzlich konspirativ betrieb.
Allein die Menge der unlizenziert vervielfältigten und verbreiteten Tonträger verdeutlicht, dass Künstlern, Labels und Autoren ein finanzieller Schaden in Millionenhöhe entstanden ist. Die Tonträger wurden sowohl in Ladengeschäften als auch über das Internet gehandelt, ohne dass Lizenzen an Künstler und ihre Partner gezahlt wurden. Unter den gefälschten Tonträgern fanden sich Produkte von den Rolling Stones, Neil Young, Black Sabbath, Lady Gaga, den Beatles, Kiss, Joe Cocker, Rammstein, David Bowie, Pearl Jam, Depeche Mode, AC/DC, Bruce Springsteen und anderen. Die ausschließlichen Nutzungsrechte der betroffenen Rechteinhaber hat der Angeklagte vorsätzlich verletzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gleichwohl ordnete das Gericht die Fortdauer der seit September 2016 bestehenden Untersuchungshaft an.
Nach mehr als einjährigen Recherchen wurde der Sachverhalt von der proMedia GmbH im Auftrag des BVMI und seiner Mitglieder im Oktober 2015 beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg zur Anzeige gebracht. Das LKA führte mit einer mehrköpfigen Sonderkommission weitere umfangreiche Ermittlungen durch und konnte so das gesamte Ausmaß der angeklagten Taten aufdecken.
René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik beim BVMI: „Der Fall zeigt einmal mehr deutlich, wie enorm wichtig es bleibt, die Rechte unserer Mitglieder auch im physischen Bereich durchzusetzen. Dabei ist nicht zu vergessen, dass täuschend echt aussehende Fälschungen oft auch über das Internet bezogen werden und letztlich der zahlende Musiknutzer getäuscht wird. Der vorliegende Fall zeigt zudem, dass hinter besagten Urheberrechtsverletzungen zumeist organisierte illegale Strukturen stehen, die europaweit agieren und über viele Jahre mit einem Höchstmaß an krimineller Energie aufgebaut wurden. Es sind somit meist langjährige und aufwendige Ermittlungen notwendig, um die Hintergründe und Zusammenhänge aufzudecken. All dies kann nur mit hochprofessionellen Strukturen auf Ermittlerseite und einer kompetenten Zusammenarbeit der einzelnen Beteiligten gelingen. Selbstverständlich bleibt es daneben wichtig, auch im digitalen Raum eine effektive Rechtsdurchsetzung zu gewährleisten.“