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Alle Beiträge und Statements im Überblick
Neuanfang für den deutschen Musikpreis
25.04.2018
Den „ECHO“ wird es nicht mehr geben. Das hat der Vorstand des Bundesverbandes Musikindustrie gestern in einer außerordentlichen Sitzung in Berlin beschlossen. Der ECHO sei viele Jahre ein großartiger Preis und zugleich zentrales Branchenevent mit vielen bewegenden Momenten und herausragenden Künstlerinnen und Künstlern gewesen. Auch steht für den Vorstand außer Frage, dass Deutschland als drittgrößter Musikmarkt der Welt zur genre- und generationsübergreifenden Auszeichnung von Künstlerinnen und Künstlern weiterhin Musikpreise mit Leuchtturm-Charakter braucht. Man wolle jedoch keinesfalls, dass dieser Musikpreis als Plattform für Antisemitismus, Frauenverachtung, Homophobie oder Gewaltverharmlosung wahrgenommen wird. Das um den diesjährigen ECHO herum Geschehene, wofür der Vorstand sich entschuldigt habe, könne zwar nicht mehr rückgängig gemacht werden, man werde aber dafür sorgen, dass sich ein solcher Fehler in Zukunft nicht wiederhole. <link http: www.musikindustrie.de news-detail controller news action detail neuanfang-fuer-den-deutschen-musikpreis external-link-new-window external link in new>[mehr]
Jazz-Preis-Verleihung findet nicht statt
Die Verleihung des Jazz-Preises, die ursprünglich für den 31.5. auf Kampnagel geplant war, wird nicht stattfinden. Angesichts der bevorstehenden Neupositionierung der deutschen Musikpreise ist es konsequent, die diesjährige Verleihung ausfallen zu lassen und sich ganz auf einen positiven Neubeginn der Musikpreise zu konzentrieren.
Die bereits im März von der ECHO JAZZ-Jury gewählten Preisträger werden auf Wunsch ihre Auszeichnungen persönlich erhalten. Die Jury, bestehend aus unabhängigen Fachexperten aus dem Musik-/Medienbereich und Label-Vertretern, zeichnet folgende Künstler für ihre Leistungen aus (in alphabetischer Reihenfolge):<link http: www.echojazz.de jazz-detailansicht controller news action detail jazz-preis-verleihung-findet-nicht-statt external-link-new-window external link in new> [mehr]
STATEMENT DES BUNDESVERBANDES MUSIKINDUSTRIE ZUM ECHO
16.04.2018
Wenn im Zuge der aktuellen Diskussion Künstler entscheiden, ihren ECHO zurückzugeben, bedauern wir das zutiefst, müssen diese Entscheidung aber natürlich respektieren. Wir hoffen, dass die Künstler trotzdem die Debatte mit uns weiter führen, in der es um mehr als um diesen Musikpreis geht.
Der Bundesverband Musikindustrie lehnt als Verband und als Veranstalter des ECHO jede Art von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Homophobie und Gewaltverherrlichung ab. Die Art und Weise der öffentlichen Befassung mit der Auszeichnung des Albums JBG3 von Kollegah & Farid Bang führte zu einer Welle der Betroffenheit, die uns sehr bestürzt und die den Preis überhöht und zugleich überfordert (<link http: www.echopop.de pop-presse-detailansicht controller news action detail dr-florian-druecke-vorstandsvorsitzender-des-des-bundesverbandes-musikindustrie-bvmi _blank external-link-new-window external link in new>siehe Statement vom 15. April 2018).
Statement zur aktuellen ECHO-Debatte
15.04.2018
„Der Publikumspreis ECHO ist – bis auf ausgewählte Kategorien, wie beispielsweise das Lebenswerk und der Preis für soziales Engagement – das Ergebnis von Verkäufen und einer darauf folgenden Juryabstimmung. In strittigen Themen rufen wir den unabhängigen ECHO-Beirat an, der sich im aktuellen Fall mehrheitlich gegen einen Ausschluss entschieden hat.
Im Zuge der aktuellen Debatte mussten wir erkennen, dass wir uns in einem Umfeld wiederfinden, das den Preis in ein falsches Licht rückt. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Wir möchten an dieser Stelle in aller Deutlichkeit sagen, dass auch wir als Verband und Veranstalter des ECHO jede Art von Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit, Homophobie und Gewaltverherrlichung ablehnen. Die Art und Weise der öffentlichen Befassung mit der Auszeichnung des Albums führte zu einer Welle der Betroffenheit, die uns sehr bestürzt und die den Preis überhöht und zugleich überfordert. <link http: www.musikindustrie.de news-detail controller news action detail statement-zur-aktuellen-echo-debatte external-link-new-window external link in new>[mehr]
Zur Diskussion um das Album „JBG3“ von Kollegah & Farid Bang sowie zum Beschluss des ECHO-Beirats
Verbale Provokationen sind ein Wesensmerkmal des Genres Battle-Rap und unterliegen, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen, der künstlerischen Freiheit. Die jeweiligen Songs kann und soll man selbstverständlich kritisch hinterfragen. Denn dazu ist Kunst schließlich auch da: Gesellschaft zu provozieren und ihr einen Spiegel vorzuhalten. Und natürlich gibt es immer wieder Zweifelsfälle, in denen die Grenzen der künstlerischen Freiheit möglicherweise überschritten werden.
Für die Prüfung solcher Zweifelsfälle hat der Vorstand des Bundesverbandes Musikindustrie vor einigen Jahren den ECHO-Beirat ins Leben gerufen, der vom Vorstand eingeschaltet werden kann. Als ein von der Branche unabhängiges Gremium beurteilt der ECHO-Beirat – unter Abwägung der künstlerischen Freiheit – die Vereinbarkeit eines Werkes mit grundlegenden gesellschaftlichen Normen und entscheidet, ob ein Künstler mit dem zur Diskussion stehenden Produkt von der Nominierung ausgeschlossen werden soll.
Nach sorgfältiger Befassung mit dem Gesamtprodukt „JBG3“ von Kollegah & Farid Bang hat der ECHO-Beirat mehrheitlich entschieden, dass im Song „0815“ der Bonus-EP „§ 185“ die künstlerische Freiheit nicht so wesentlich übertreten wird, dass ein Ausschluss gerechtfertigt wäre – auch, wenn es sich um einen Grenzfall handelt. <link http: www.echopop.de pop-presse-detailansicht controller news action detail zur-diskussion-um-das-album-jbg3-von-kollegah-farid-bang-sowie-zum-beschluss-des-echo-beirat external-link-new-window external link in new>[mehr]